Newsletter 15/2009
Taubertal-Festival 2009 Newsletter Nr. 15 vom 03.08.2009:
Liebe Taubertal-Gemeinde,
das 14. Taubertal-Festival rückt unaufhaltsam näher. Die Tickets sind
praktisch ausverkauft. Ab sofort gibt es keine Tageskarten für Sonntag mehr bei den Dreitageskarten können wir nur noch Versandrückläufer und Stornos anbieten:
http://www.taubertal-festival.de/de/main/shop/tickets.html
Karten für den Freitag sind im Moment noch erhältlich!
Wie im letzten Newsletter angekündigt, liefern wir euch nach und nach wichtige Informationen zum kommenden Taubertal-Festival. Heute alles zum Thema Jugendschutz:
- Alter von 0 bis einschließlich 6 Jahre
- Zutrittsbestimmungen:
- Kindern unter 7 Jahren ist der Aufenthalt auf dem Festivalgelände nicht erlaubt.
- Alter von 7 bis einschließlich 11 Jahre
- Zutrittsbestimmungen:
- Festivalgelände: mit Erziehungsberechtigtem
- Campingplatz: mit Erziehungsberechtigtem
- Steinbruch: mit Erziehungsberechtigtem
- Alter von 12 bis einschließlich 15 Jahre
- Zutrittsbestimmungen:
- Konzertgelände: mit Sorgeberechtigtem
- Campingplatz: mit Erziehungsberechtigtem
- Steinbruch: mit Erziehungsberechtigtem
- Alter von 16 bis einschließlich 17 Jahre
- Zutrittsbestimmungen:
- Jugendliche zwischen 16 und 17 Jahren ohne Erziehungs- oder Sorgeberechtigten haben bis 24.00 Uhr das Festivalgelände zu verlassen.
- Konzertgelände (ab 24.00 Uhr): mit sorgeberechtigter Person
- Campingplatz: mit sorgeberechtigter Person
- Steinbruch: mit sorgeberechtigter Person
- Alter von 18 bis oo Jahre
- Zutrittsbestimmungen:
- Konzertgelände: erlaubt
- Campingplatz: erlaubt
- Steinbruch: erlaubt
Erziehungsberechtigter = Eltern, bzw. Vormund des Kindes bei Begleitung des Jugendlichen vom Erziehungsberechtigten muss die „Vereinbarung zur besonderen Obacht“ rechtsverbindlich ausgefertigt und unterschrieben sein.
Sorgeberechtigter = Eltern, Vormund, bzw. Dritter, auf den von Eltern oder Vormund die Sorgeberechtigung für die Zeit der Veranstaltung übertragen wurde.
Bei Begleitung des Jugendlichen durch einen Sorgeberechtigten muss die „Vereinbarung zur Sorgeberechtigung“ rechtsverbindlich ausgefertigt und unterschrieben sein. Gemeinsam mit Ausweiskopien der Eltern / des Vormunds an der Kasse abgeben.
Wir behalten uns vor, eine Übertragung des Sorgerechtes nicht zu aktzeptieren (z. B. bei Zweifel am Zustandekommen der Übertragung oder Eignung der Person, an welche das Sorgerecht übertragen wurde).
Festivalgelände = GESAMTES Festival inkl. Camping, Steinbruch, Parken etc.
Konzertgelände = der geschlossene Bereich, in dem die Bühnen stehen.
In diesem Kontext auch noch der Hinweis auf eine Aktion die wir, in Kooperation mit dem AK Suchtprävention Rothenburg und (Landkreis)Ansbach, durchführen - "Tanzen statt torkeln":
Alkohol ist in unserer Gesellschaft praktisch überall verfügbar und dadurch schnell und leicht zu konsumieren. Natürlich auch beim Taubertal-Festival und das ist auch durchaus o.k. Allerdings ist der Gebrauch von Alkohol in den letzen Jahen bei Kindern und Jugendlichen stark angestiegen. Da Vorsicht besser als Nachsicht ist haben wir das „Alkoholpräventionsprojekt Taubertalfestival“ ins Leben gerufen.
Wir wollen zum Thema informieren.
Kommt am Infostand (nähe Bändchenstand) vorbei und habt die Chance Festivalkarten für 2010, T-Shirts und vieles mehr zu gewinnen....
Schöne Grüße,
euer KARO-Team