Jugendschutz
Bestimmungen zum Jugendschutz
Die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz gelten auf dem gesamten Festivalgelände mit allen dazugehörigen Nebenflächen und Campingplätzen.
Desweiteren gelten folgende Regelungen:
Inhaltsverzeichnis |
Alter von 0 bis einschließlich 6 Jahre
Zutrittsbestimmungen:
Kindern unter 7 Jahren ist der Aufenthalt auf dem Festivalgelände nicht erlaubt.
Alter von 7 bis einschließlich 11 Jahre
Zutrittsbestimmungen:
Festivalgelände: mit Erziehungsberechtigtem
Campingplatz: mit Erziehungsberechtigtem
Steinbruch: mit Erziehungsberechtigtem
Alter von 12 bis einschließlich 15 Jahre
Zutrittsbestimmungen:
Konzertgelände: mit Sorgeberechtigtem
Campingplatz: mit Erziehungsberechtigtem
Steinbruch: mit Erziehungsberechtigtem
Alter von 16 bis einschließlich 17 Jahre
Zutrittsbestimmungen:
Jugendliche zwischen 16 und 17 Jahren ohne Erziehungs- oder Sorgeberechtigten haben bis 24.00 Uhr das Festivalgelände zu verlassen.
Konzertgelände (ab 24.00 Uhr): mit sorgeberechtigter Person
Campingplatz: mit sorgeberechtigter Person
Steinbruch: mit sorgeberechtigter Person
Alter von 18 bis ∞ Jahre
Zutrittsbestimmungen:
Konzertgelände: erlaubt
Campingplatz: erlaubt
Steinbruch: erlaubt
Erziehungsberechtigter = Eltern, bzw. Vormund des Kindes
Bei Begleitung des Jugendlichen vom Erziehungsberechtigten muss die „Vereinbarung zur besonderen Obacht“ rechtsverbindlich ausgefertigt und unterschrieben sein.
Sorgeberechtigter = Eltern, Vormund, bzw. Dritter, auf den von Eltern oder Vormund die Sorgeberechtigung für die Zeit der Veranstaltung übertragen wurde.
Bei Begleitung des Jugendlichen durch einen Sorgeberechtigten muss die „Vereinbarung zur Sorgeberechtigung“ rechtsverbindlich ausgefertigt und unterschrieben sein. Gemeinsam mit Ausweiskopien der Eltern / des Vormunds an der Kasse abgeben.
Der Veranstalter behält sich vor, eine Übertragung des Sorgerechtes nicht zu aktzeptieren (z. B. bei Zweifel am Zustandekommen der Übertragung oder Eignung der Person, an welche das Sorgerecht übertragen wurde).
Festivalgelände = GESAMTES Festival inkl. Camping, Steinbruch, Parken etc.
Konzertgelände = der geschlossene Bereich, in dem die Bühnen stehen.
Quelle: Offizielle Homepage / Newsletter 14/2009